AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Freiraum Fulda
Bergstrasse 7
36100 Petersberg
 
   
1.     Geltungsbereich der Bedingungen
1.1    Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, werden nicht Bestandteil der Geschäftsbeziehung, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen.
1.2    Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur für den Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

 
2.    Vertragsschluss, Vertragsinhalt
2.1    Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2    Nur wenn wir eine Bestellung schriftlich annehmen (Auftragsbestätigung), entfaltet dies Bedingungswirkung für uns.
2.3    Der Inhalt des Liefervertrages bestimmt sich einzig nach unserer Auftragsbestätigung.
2.2    Nur wenn wir eine Bestellung schriftlich annehmen (Auftragsbestätigung), entfaltet dies Bedingungswirkung für uns.
2.4    Bei Angaben über unsere Produkte in unseren Prospekten, Katalogen, Preislisten, Zeichnungen, Abbildungen oder anderen Unterlagen handelt es sich stets um branchenübliche Näherungswerte. Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgehalten sind, sind branchenübliche Abweichungen insbesondere hinsichtlich Struktur und Farbe zulässig.

 
3.     Lieferung: Leistungsverweigerungsrecht; Lagergebühren
3.1    Alle Lieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen generell frei Haus.
Versand innerhalb der Europäischen Union auf Anfrage.
3.2    Für die Zeiträume, in denen der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt, etwa durch nicht rechtzeitigen Eingang von kundenseitig bereitzustellenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben oder durch die Verletzung anderer Mitwirkungspflichten, verlängern / verschieben sich die Lieferfristen und -termine. Außerdem sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.3    Weitere Ansprüche unsererseits, insbesondere wegen Verzugs, bleiben unberührt. Bei Änderungen eines Auftrages verlängern sich Lieferfristen und -termine in angemessenem Umfang.
3.4    Für den Fall von Ereignissen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, wie etwa Störungen auf Grund höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen oder sonstige rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, Störungen bei der Eigenbelieferung, verlängern / verschieben sich die Lieferfristen bzw. -termine um die Dauer der Störung zuzüglich einer den Umständen angemessenen Anlauffrist. Das gleiche gilt, wenn die Leistung sich aus Gründen verzögert, die im Bereich des Kunden liegen.
3.5    Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.
3.6    Soweit nicht Ziff. 3.2 - 3.5 etwas anderes vorsehen, erfolgt die Lieferung zu dem vereinbarten Liefertermin bzw. innerhalb der vereinbarten Lieferfrist; eine Überschreitung des Liefertermins / der Lieferfrist um bis zu vier Wochen begründet keine Ansprüche des Kunden.
3.7    Rechte des Kunden für den Fall der Überschreitung der nach den vorstehenden Vorschriften zu bestimmenden Lieferfristen bzw. -termine richten sich nach den Bestimmungen der Ziff. 10 und 11.
3.8    Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
3.9    Versandart und Verpackung unterliegen unserem Ermessen. Die Versicherung der Ware gegen Transportschäden und sonstige Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
3.10    Werden uns Umstände bekannt, die zu begründetem Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und wenn die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen zwei Wochen ab dem vorgesehenen Lieferzeitpunkt erfolgt, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag insgesamt oder bezogen auf die noch nicht erfüllten Teile zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.
3.11    Werden Versand oder Zustellung aus Gründen, die im Bereich des Kunden liegen, um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Ware, insgesamt jedoch höchstens 5 % berechnet werden. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

 
4.     Rücktrittsrechte
4.1    Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn sich die Lieferfähigkeit, Preisgestaltung oder Qualität der Waren unserer Zulieferer oder der Leistungen sonstiger Dritter, von denen die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags wesentlich abhängt, erheblich verändern. Der Kunde wird vor Ausübung des Rücktrittsrechts über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert: Gegenleistungen des Kunden werden wir unverzüglich nach Ausübung des Rücktrittsrechts erstatten.
4.2    Unsere Rücktrittsrechte gemäß Ziff. 3.2 und 3.10 bleiben unberührt.

 
5.     Gefahrübergang
5.1    Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder an die sonstige Transportperson mit Beginn des Verladevorgangs, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes, auf den Kunden über. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft über. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde; Ziff. 3.11 gilt entsprechend.
5.2    Soweit der Gefahrübergang sich nicht nach Ziff. 5.1. bestimmt, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, an dem ohne die Verzögerung die Übergabe stattgefunden hätte.

 
6.     Preise; Zahlungsbedingungen
6.1    Unsere Preise verstehen sich rein netto frei Haus zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht ausdrücklich bestimmte Preise vereinbart worden sind, liefern wir zu den am Tag der Auslieferung geltenden Listenpreisen.
6.2    Treten nach Abschluss des Liefervertrages Erhöhungen unserer Kostenfaktoren, z.B. der Kosten für Rohstoffe, Energie, Löhne oder Fracht ein, so sind wir auch bei ausdrücklicher Vereinbarung bestimmter Preise berechtigt, den Lieferpreis in angemessenem Umfang anzupassen. Erhöht sich dadurch der Preis um mehr als 10 %, so kann der Kunde durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Betrifft die Preisanpassung nur einen Teil der Lieferung, so ist der Rücktritt nur hinsichtlich dieses Teils zulässig.
6.3    Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, rein netto Kasse sofort nach Waren- und Rechnungserhalt zahlbar. Zahlungen sind an uns oder auf unsere auf der Rechnung angegebenen Konten zu leisten; unsere Außendienstmitarbeiter sind nur bei Vorlage einer von der Geschäftsleitung unterzeichneten Geldempfangsvollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen befugt. Für Neukunden gilt Vorauskasse, fällig bei Erhalt unserer Auftragsbestätigung.
6.4    Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllung statt, angenommen; Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind uns zu erstatten.
6.5    Bei Nichtzahlung der Rechnung zum bestimmten Zahlungstermin gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Wir sind berechtigt, ohne weitere Aufforderung Verzugszinsen i. H. v. 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird hiermit nicht ausgeschlossen. § 353 HGB bleibt unberührt.

 
7.    Zahlungsarten
7.1    Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag (20 oder 30 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum) zur Zahlung an unseren externen Partner Billpay GmbH fällig. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an die Billpay GmbH mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung über Billpay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Billpay GmbH.

7.2    Kauf per Lastschrift; Einzugsermächtigung; Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften
7.2.1    Beim Kauf per Lastschrift ist der Zahlbetrag sofort zur Zahlung per Einzug durch unseren externen Partner Billpay GmbH von dem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut (das Girokonto) fällig. Hiermit ermächtigen Sie die Billpay GmbH widerruflich, die von Ihnen durch den Kauf per Lastschrift zu entrichtenden Zahlungen zulasten des Girokontos durch Lastschrift einzuziehen. Wenn das Girokonto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
7.2.2    Die Zahlungsart Kauf per Lastschrift besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH sowie ein in Deutschland geführtes Girokonto voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf per Lastschrift gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an die Billpay GmbH mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf per Lastschrift über Billpay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Billpay GmbH.
7.2.3    Mit der Angabe des Girokontos bestätigen Sie, dass Sie zum Bankeinzug über das entsprechende Girokonto berechtigt sind und für die erforderliche Deckung sorgen werden. Rücklastschriften sind mit einem hohen Aufwand und Kosten für uns und die Billpay GmbH verbunden. Im Fall einer Rücklastschrift (mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen Erlöschen des Girokontos oder unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers) ermächtigen Sie Billpay, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten. Es wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass durch die Rücklastschrift geringere oder gar keine Kosten entstanden sind. Angesichts des Aufwands und der Kosten für Rücklastschriften und zur Vermeidung der Bearbeitungsgebühr bitten wir Sie im Falle eines Widerrufs oder eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der Lastschrift nicht zu widersprechen. In einem solchen Fall erfolgt nach Abstimmung mit uns die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch Gutschrift.


8    Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
8.1    Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
8.2    Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8.3    Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.


9.     Zurückhaltung von Zahlungen; Aufrechnungsverbot
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche seien rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

 
10.     Eigentumsvorbehalt
10.1    Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Kunde unsere sämtlichen Forderungen - auch die künftig entstehenden - erfüllt hat. Der Kunde darf die Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Für den Fall einer Weiterverarbeitung durch den Kunden sind wir Hersteller.
10.2    Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware tritt der Kunde hiermit in Höhe des anteilig auf unsere Ware entfallenden Rechnungswertes sicherungshalber an uns ab. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
10.3    Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung gilt ohne weitere Erklärung als zu dem Zeitpunkt widerrufen, in dem der Kunde in Zahlungsverzug ist oder er oder Dritte über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen. Die Einziehungsermächtigung gilt auch dann als zu dem Zeitpunkt widerrufen, in dem das Vermögen des Kunden i. S. d. § 64 Abs. 1 GmbHG überschuldet ist bzw. bei dem Kunden Zahlungsunfähigkeit einritt.
10.4    Der Kunde hat uns jederzeit auf Verlangen die Schuldner der zur Sicherheit abgetretenen Forderungen unter genauer Angabe des Namens, der Anschrift, des veräußerten Gegenstandes und des Betrages der Forderungen bekanntzugeben. Auf Verlangen hat der Kunde außerdem dem Schuldner die Abtretung an uns bekanntzugeben.
10.5    Der Kunde ist verpflichtet, uns Pfändungen, Beschlagnahmen oder ähnliche Verwertungsmaßnahmen Dritter in der Vorbehaltsware unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.

 
11.     Untersuchungspflicht
Der Kunde hat die von uns gelieferte Ware, auch wenn Muster übersandt worden sind, unverzüglich nach Maßgabe des § 377 HGB zu untersuchen. Mängelrügen sind vom Kunden bei Mängeln, die offensichtlich oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar sind, innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei nicht erkennbaren Mängeln innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu erheben. Geht die Mängelrüge innerhalb der genannten Fristen nicht bei uns ein, gilt die Ware als genehmigt.

 
12.    Mängelansprüche
12.1    Wir haften für Mängel (Sach- und Rechtsmängel) der gelieferten Ware, z. B. Mängel der technischen Ausstattung oder von Stoffen oder Bezügen, ausschließlich in der Weise, dass nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder eine kostenfreie Lieferung einer mangelfreien Ware erfolgt. Auf diese Nacherfüllung finden diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung. Bei zweimaligem Fehlschlagen dieser Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
12.2    Auf Schadensersatz wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln haften wir ausschließlich nach Ziff. 11.

 
13.     Haftung
13.1    Jedwede Haftung unsererseits auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, insbesondere wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln der gelieferten Ware, Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung unerlaubter Handlung (insbesondere Produzentenhaftung) ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ergibt sich aus einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, aus einem fahrlässigen Verhalten unsererseits, aus Vorsatz oder einem fahrlässigen Verhalten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
13.2    Jedwede Haftung unsererseits auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - für sonstige Schäden, insbesondere wegen oder im Zusammenhang mit Mängel der gelieferten Ware, Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung (insbesondere Produzentenhaftung) ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ergibt sich aus einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, aus einem grob fahrlässigen Verhalten unsererseits, aus Vorsatz oder einer groben Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
13.3    Außer im Falle vorsätzlichem Verschulden oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung jedenfalls auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt.
13.4    Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
13.5    Der Haftungsausschluss gemäß Ziff. 11.1 - 11.3 erstreckt sich auch auf Ansprüche gegen unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nicht leitenden Angestellten und sonstige Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

 
14.     Verjährung
14.1    Ansprüche gegen uns verjähren in einem Jahr, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf vorsätzlichem Handeln unsererseits oder es wäre ein anderes vereinbart. Die Verjährungsfrist wegen Mängelansprüchen beginnt mit der Ablieferung der Ware. Im Übrigen beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
14.2    § 478 BGB bleibt unberührt.

 
15.     Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
15.1    Sofern ein Dritter wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts (Schutzrechte) durch von uns gelieferte, vertragsgemäß genutzte Produkte gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden wie folgt:
15.1.1    Wir werden nach unserer Wahl auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für das Produkt erwirken, das Produkt so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt austauschen. Ist uns vorstehendes nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, werden wir das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen.
15.1.2    Die vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur dann, wenn der Kunde uns über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkannt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten hat. Stellt der Kunde die Nutzung des Produkts aus Gründen der Schadensminderung oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, dem Dritten gegenüber darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis seiner Schutzrechtsverletzung verbunden ist, anderenfalls verliert der Kunde die Ansprüche nach 13.1.1.
15.2    Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
15.3    Ansprüche des Kunden sind auch ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Verwendung des Produkts oder dadurch verursacht wird, dass der Kunde das Produkt verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt hat.
15.4    Weitergehende Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen; Ziff. 11 bleibt unberührt.

 
16.     Schriftform; Umfang der Vertretung
16.1    Sämtliche nach dem Liefervertrag oder nach diesen Bedingungen abzugebenden Erklärungen, insbesondere Anzeigen, Vereinbarungen, Nebenabreden oder Vertragsänderungen, bedürfen der Schriftform.
16.2    Unser Innen- und Außendienstpersonal ist nicht berechtigt, vor, bei oder nach Vertragsschluss von dem Inhalt dieser Bedingungen, gleich in welcher Form, abweichende oder ergänzende Zusagen zu machen. Dies gilt nicht für Zusagen unserer Organe oder Prokuristen; Ziff. 14.1. bleibt unberührt.

 
17.     Geheimhaltung
Verträge, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Muster, Proben und andere im Rahmen der Geschäftsbeziehung von uns überlassene Unterlagen dürfen von dem Kunden nur mit unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Für den Fall, dass ein Vertrag nicht zustande kommt, hat der Kunde etwa überlassene Unterlagen unverzüglich auf seine Kosten an uns zurückzugeben.

 
18.     Schlussvorschriften
18.1    Erfüllungsort für alle sich aus Geschäften mit uns ergebenden Rechte und Pflichten ist für beide Vertragsteile der Ort unseres Sitzes (Fulda).
18.2    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft zwischen uns und dem Kunden ist nach unserer Wahl der Ort unseres Sitzes (Fulda) oder der Sitz des Kunden. Für Klagen des Kunden ist der Ort unseres Sitzes ausschließlicher Gerichtsstand.
18.3    Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt nicht.